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20. Januar 2020

AGA-Report 307 Spezial

EKG-Report

Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK): Weiterentwicklung im Rahmen der Rohstoffstrategie

Deckung von Unternehmensfinanzierungen ohne direkten Projektbezug möglich

Deutschland zählt als wichtige Industrienation zu den größten Rohstoffkonsumenten der Welt, so dass eine stabile und verlässliche Rohstoffversorgung für die Industrie von zentraler Bedeutung ist. Dabei ist die deutsche Industrie wegen der begrenzten inländischen Ressourcen auf den Bezug von Rohstoffen aus dem Ausland angewiesen. Während die Rohstoffversorgung zunächst Aufgabe der Unternehmen selbst ist, bestehen z.T. Angebotsengpässe, Handelsverzerrungen, Preisschwankungen sowie politische Einflüsse, die die Versorgungssituation und den Zugang zu bestimmten Rohstoffen für deutsche Unternehmen erschweren und damit ein Wettbewerbsrisiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland darstellen. Hier setzen die Garantien für Ungebundene Finanzkredite des Bundes (UFK-Garantien) an, die seit 1961 den Zugang zu Rohstoffen im Ausland erleichtern.

 

Schutz vor wirtschaftlichen und politischen Kreditausfallrisiken

UFK-Garantien sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab. Grundsätzlich muss das finanzierte Vorhaben als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig beurteilt werden. Dazu ist der Abschluss eines langfristigen Rohstoffliefervertrags mit einem deutschen Abnehmer Voraussetzung. Außerdem fließt in die Bewertung die Bedeutung des Rohstoffs für den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Verfügbarkeit am Weltmarkt ein. Voraussetzung jeder UFK-Garantie ist außerdem, dass alle einschlägigen internationalen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards (u.a. die IFC Performance Standards und die relevanten Environmental, Health and Safety Guidelines der Weltbankgruppe) eingehalten werden. 

 

Abschluss langfristiger Rohstoffverträge

Die Einbindung einer UFK-Garantie in die Finanzierung versetzt deutsche Rohstoffabnehmer häufig erst in die Lage, langfristige Rohstoffverträge abzuschließen. So kann ein deutscher Abnehmer für viele Jahre eine zuverlässige Bezugsquelle für den benötigten Rohstoff erschließen und für die eigene Produktion sichern.

Durch die Reform des Deckungsinstruments im Jahr 2009 wurde der Anwendungsbereich der UFK-Garantien von der Absicherung politischer Risiken auch auf die Absicherung wirtschaftlicher Risiken erweitert. Dadurch erlangten die UFK-Garantien eine deutlich gestiegene Bedeutung für die Finanzierung von Rohstoffprojekten. Seitdem konnte für insgesamt 16 Rohstoffe in 46 Fällen die rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit bestätigt werden. Im Ergebnis konnten so für neun Projekte UFK-Garantien in einer Größenordnung von insgesamt rd. 4,4 Mrd. Euro übernommen werden. Im Gegenzug erhalten deutsche Abnehmer auf Grundlage langfristiger Lieferverträge aus diesen Projekten Kupfer, Eisenerz, Wolfram, Silizium, Bauxit und Erdgas. So tragen die UFK-Garantien erheblich zur Sicherung der Rohstoffversorgung der Bundesrepublik bei.

 

Finanzierung von Neu- und Erweiterungsinvestitionen

Die UFK-Garantien werden kontinuierlich weiterentwickelt, um deutschen Unternehmen auch bei veränderten Rahmenbedingungen die nötige Flankierung zu bieten. Bisher wurden UFK-Garantien ausschließlich zur Finanzierung von konkreten Neu- oder Erweiterungsinvestitionen von Rohstoffprojekten im Ausland übernommen, aus deren Produktion nach der Inbetriebnahme Rohstoffe an deutsche Abnehmer geliefert werden. Rohstoffverarbeitende Unternehmen in Deutschland sollten jedoch auch Möglichkeiten nutzen können, langfristige Abnahmeverträge mit ausländischen Rohstoffproduzenten unabhängig von konkreten neuen Rohstoffprojekten abzuschließen.

 

Neu: UFK-Garantien für Corporate Finanzierungen

Vor diesem Hintergrund werden die UFK-Garantien in Zukunft auch für so genannte Corporate Finanzierungen angeboten, bei denen die Mittel nicht an ein konkretes Investitionsvorhaben gebunden sind. Voraussetzung wird weiterhin sein, dass im Gegenzug langfristige Abnahmeverträge zur Sicherung der Rohstoffversorgung deutscher Abnehmer geschlossen werden. Der hohe Anspruch des Bundes an die Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards bleibt durch diese Weiterentwicklung der UFK-Garantien unangetastet.

Im Zuge der Ausweitung des Anwendungsbereichs der UFK-Garantien ist auch das UFK-Entgeltsystem angepasst worden.

Mit dieser Produktinnovation setzt der Bund einen wichtigen Baustein, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen rohstoffverarbeitenden Industrie im internationalen Wettbewerb zu erhalten.

Weiterführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Pressemitteilung des BMWi zur neuen Rohstoffstrategie

Rohstoffstrategie der Bundesregierung

Fortschreibung der Rohstoffstrategie Kernaussagen

Grundzüge der UFK-Garantien

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