Klima-UFK sichert Versorgung mit Energieträgern der Zukunft
Für eine nachhaltige und klimagerechte Ausgestaltung der Garantien für ungebundene Finanzkredite
Der Bund unterstützt mit der Einführung des Garantieinstruments Klima-UFK weltweit Transformationsprojekte mit deutscher Beteiligung. Das Garantieinstrument der Ungebundenen Finanzkredite fokussierte bislang auf Rohstoffe. Dieses Instrument wird nun erweitert und auch für Projekte zur Verfügung gestellt, die auf Basis langfristiger Abnahmeverträge zur Versorgung der deutschen Industrie mit nachhaltigen Energieträgern beitragen. Der Klima-UFK schließt somit eine Versorgungslücke, indem der Bund die Versorgung mit den Energieträgern der Zukunft sichert, die in Deutschland selbst nicht in ausreichendem Maß hergestellt werden können. Mit dem Instrument wird so ein zielgerichteter Anreiz geschaffen, um die deutsche Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Deutschland in ihrer Transformation und im Wettbewerb zu unterstützen.
Anwendungsbereich
Das bislang auf Rohstoffe beschränkte UFK-Instrument wird nun auf folgende Bereiche erweitert:
- Klima- und rohstoffwirtschaftlich förderungswürdige Produkte bzw. Technologien, u.a. bei
- Energieträgern, wie „grüner“ Wasserstoff, Synfuels oder Batterietechnologien,
- der chemischen Industrie, wie „grünes“ Methanol oder „grünes“ Ammoniak
- weiteren Industrien, wie „grüner“ Stahl oder Strom/Stromübertragung
- Transformationsprojekte im Ausland und damit im Wesentlichen Projekte im Zusammenhang mit Energieträgern sowie in den Bereichen Energieerzeugung und Energieinfrastruktur sowie Projekte nachgelagerter, energieintensiver Industrien, die einen signifikanten Beitrag zur Dekarbonisierung leisten.
- Unterstützung eines deutschen Unternehmens im internationalen Geschäftsverkehr in der konkreten Einzeltransaktion.
Verfahren
Die Risikoprüfung, die Entscheidungsprozesse im Interministeriellen Ausschuss und die Entgeltberechnung erfolgen analog zu den UFK-Garantie-Deckungen. Die Deckungsquote beim Klima-UFK kann bis zu 80 % betragen.
Weitere Informationen hierzu können Sie der Produktinformation (PDF) entnehmen.
Strategische Unterstützung bei Auslandsprojekten
Die Exportkreditgarantien des Bundes sind mit dem bereits 2016 entstandene Strategiepapier "Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte - Chancen für Deutschland verbessern" (PDF) an die Erfordernisse der Dekarbonisierung, Diversifizierung und klimabedingten Transformation angepasst worden.
Um deutsche Unternehmen insbesondere bei Ausschreibungen zu großvolumigen Auslandsprojekten zu unterstützen hat die Bundesregierung die Eckpunkte des Strategiepapiers Ende 2023 konkretisiert. Projekte, die maßgeblich dazu beitragen, deutsche (Rohstoff-/Energie-)Abhängigkeiten zu verringern sowie den Klimaschutz oder die nachhaltige Entwicklung des Anlagelands zu stärken.
Ihre Ansprechpartner
Die Klimastrategie für Exportkreditgarantien
Mit der Klimastrategie für die Exportwirtschaft führt der Bund Deckungserleichterungen für klimafreundliche Projekte ein. Gleichzeitig werden die Deckungsmöglichkeiten für Projekte, die nicht mit dem 1,5-Grad-Pfad in Einklang stehen, eingeschränkt. Damit wird nicht nur die Dekarbonisierung der deutschen Exportindustrie, sondern auch die Transformation der Zielländer unterstützt. Klimakategorien entscheiden über Ausschluss und Erleichterungen.