
Klimaprüfung für die UFK-Garantien
Rohstoffsicherung und Klimaschutz
Die ausreichende Verfügbarkeit von Rohstoffen und die Sicherung des Zugangs zu diesen Rohstoffen sind Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele. Dies gilt sowohl im Bereich der Energieerzeugung als auch im Rahmen der Dekarbonisierung nachgelagerter Industrien. Für die technologische Transformation und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft steigt insbesondere der Bedarf an Metallen wie z.B. Lithium, Nickel, Kupfer, Magnesium, Titan, Gallium, Germanium, Seltene Erden und Iridium. Diese Rohstoffe werden für die Stromerzeugung und -übertragung, Energiespeicherung und für Hochleistungsanwendungen benötigt. Der Abbau der Rohstoffe selbst ist dabei zum Teil mit substanziellen Treibhausgasemissionen verbunden.
Die Klimastrategie für die UFK Garantien bringt die beiden Aspekte eines verbesserten Zugangs zu kritischen Rohstoffen und einer möglichst geringen THG-Intensität ihres Abbaus in Einklang. Damit wird das Instrument der UFK Garantien am 1,5 Grad Pfad ausgerichtet. Projekte, die einen signifikanten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten, können mit verbesserten Konditionen unterstützt werden. Dadurch werden auch Anreize geschaffen, wirtschaftlich und technologisch tragfähige Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen in Rohstoffprojekten umzusetzen.
Verbesserte Konditionen für klimafreundlichen Rohstoffabbau
Bei der Finanzierung von Bergwerken, die bei der Stromversorgung konsequent auf erneuerbare Energien setzen und damit ihren ökologischen Fußabdruck verringern, können Kreditgeber von Deckungserleichterungen bei der Absicherung ihrer Risiken durch UFK-Garantien profitieren:
- Größere Volumina: Das maximal mögliche Deckungsvolumen wird erhöht.
- Geringere Kosten: Bei UFK-Garantien in Fremdwährung entfällt der Entgeltzuschlag.
Verfahren der Klimaprüfung
Durch die bestehenden Standards der Weltbankgruppe für die USM-Prüfung, werden Projekte bereits dazu angehalten, technisch und wirtschaftlich machbare Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen umzusetzen. Die Klimaprüfung für UFK-Garantien baut hierauf auf.
Für Bergbauvorhaben, in deren Rahmen die Errichtung eines großen (>50 MWth) und emissionsintensiven (>500 gCO2e/kWh) fossilen Eigenbedarfskraftwerks vorgesehen ist, werden technisch und wirtschaftlich gleichwertige Alternativen für eine emissionsärmere Energieversorgung geprüft. Sind diese realisierbar, wird gemeinsam mit dem Projektbetreiber über eine mögliche Umsetzung diskutiert. Für Projekte der Rohstoffverarbeitung wird die Energieeffizienz der Produktionsanlagen geprüft. Wird im Rahmen des Vorhabens ein großes emissionsintensives fossiles Eigenbedarfskraftwerk errichtet, erfolgt zusätzlich eine Prüfung nach der Sektorleitlinie Energie der Exportkreditgarantien.
Ihre Ansprechpartner
Strategische Unterstützung bei Auslandsprojekten
Die Exportkreditgarantien des Bundes sind mit dem bereits 2016 entstandene Strategiepapier "Neue Impulse für den internationalen Wettbewerb um strategische Großprojekte - Chancen für Deutschland verbessern" (PDF) an die Erfordernisse der Dekarbonisierung, Diversifizierung und klimabedingten Transformation angepasst worden.
Um deutsche Unternehmen insbesondere bei Ausschreibungen zu großvolumigen Auslandsprojekten zu unterstützen hat die Bundesregierung die Eckpunkte des Strategiepapiers Ende 2023 konkretisiert. Projekte, die maßgeblich dazu beitragen, deutsche (Rohstoff-/Energie-)Abhängigkeiten zu verringern sowie den Klimaschutz oder die nachhaltige Entwicklung des Anlagelands zu stärken.
