Ein Arbeiter steht in einer Fabrikhalle und schaut auf ein Tablet

UFK-Garantien im Überblick 

Deutschland zählt als wichtige Industrienation zu den größten Rohstoffkonsumenten der Welt, sodass eine stabile und verlässliche Versorgung mit Rohstoffen für die Industrie von zentraler Bedeutung ist. Jedoch ist die Bundesrepublik wegen der begrenzten inländischen Ressourcen auf den Bezug von Rohstoffen aus dem Ausland angewiesen. Dabei ist die Rohstoffversorgung zunächst Aufgabe der Unternehmen selbst. Durch Angebotsengpässe, Handelsverzerrungen, drastische Preisanstiege sowie politische Einflüsse werden die Versorgungssituation und der Zugang zu bestimmten Rohstoffen für deutsche Unternehmen erschwert. Hier setzen die UFK-Garantien des Bundes an, die seit 1961 den Zugang zu Rohstoffen im Ausland erleichtern.

Was sind UFK-Garantien?

Die Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien) sind integraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sichern Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab. Grundsätzlich muss das finanzierte Vorhaben als rohstoffwirtschaftlich förderungswürdig beurteilt werden und im besonderen staatlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse Deutschlands liegen. Darüber hinaus ist der Abschluss eines langfristigen Rohstoffliefervertrags mit einem deutschen Abnehmer Voraussetzung für die Garantieübernahme.

 

Wofür können UFK-Garantien genutzt werden?

Ungebundene Finanzkredite können für verschiedene Rohstoffvorhaben genutzt werden. Neben diesen werden UFK-Garantien auch für den Aufbau und die Förderung von marktwirtschaftlichen Strukturen im Ausland im Rahmen von Förderbankenprojekten gewährt.

 

Gut zu wissen: Als Teil der Rohstoffstrategie wurde die Möglichkeit geschaffen, UFK-Garantien im Bereich der Rohstoffförderung auch bei nicht-projektbezogenen Unternehmensfinanzierungen anzuwenden.

Vorteile einer UFK-Garantie im Überblick

Für Kreditgeber

Rohstoffvorhaben sind mit wirtschaftlichen Risiken verbunden und können sich in politisch herausfordernden Ländern befinden. Die sich hieraus ergebenden Risiken der Rückzahlung eines Kredits werden mit einer UFK-Garantie abgesichert. Auf diese Weise wird die Finanzierung oftmals erst ermöglicht.

Deutsche Rohstoffabnehmer

Durch die Aussicht auf die Einbindung einer UFK-Garantie in die Finanzierung werden deutsche Rohstoffabnehmer häufig erst in die Lage versetzt, langfristige Rohstoffverträge abzuschließen. Weiterhin kann sich der Abnehmer für viele Jahre eine zuverlässige Bezugsquelle für den benötigten Rohstoff erschließen.

Sponsor eines Rohstoffvorhabens

Die Einbindung einer UFK-Garantie in die Finanzierungsstruktur kann die Konditionen der Finanzierung aufgrund der Absicherung der Kreditgeber verbessern. Der hierzu notwendige Abschluss eines langfristigen Rohstoffliefervertrags mit einem deutschen Abnehmer wirkt sich durch die regelmäßigen Einnahmen zudem positiv auf die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens aus.

Merkmale der UFK-Garantien

  • Gezielte Vorhaben: Ungebundene Finanzkredite werden an gezielte Vorhaben im Ausland vergeben. Im Gegensatz zu den weiteren Außenwirtschaftsförderinstrumenten des Bundes sind die Garantien für diese Kredite nicht an deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden und stellen somit keine deutsche Exportfinanzierung dar.
     
  • Vertragsgegenstand: Gegenstand einer UFK-Garantie ist die im Kreditvertrag vereinbarte Forderung gegen den ausländischen Schuldner des Rohstoffvorhabens auf Rückzahlung des Kredits. Der Kredit kann in Euro oder einer Fremdwährung herausgelegt werden. Im Kreditvertrag aufgeführte Zinsen sind – bis zur vereinbarungsgemäßen Fälligkeit der jeweiligen Kreditraten – von der UFK-Garantie mit erfasst. Die Garantien werden auf Antrag deutscher Kreditinstitute und Zweigniederlassungen ausländischer Banken in Deutschland gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Banken eine Garantie erhalten.
     
  • Keine deutsche Beteiligung notwendig: Eine deutsche (Eigenkapital-) Beteiligung an dem finanzierten Vorhaben ist nicht notwendig. Die Einbindung einer UFK-Garantie kann auf Basis einer Projektfinanzierung oder einer strukturierten Finanzierung erfolgen. Die Kreditlaufzeit ist dabei theoretisch nicht begrenzt, praktisch orientiert sie sich jedoch am Rohstoffabnahmevertrag.

UFK-Garantien: Voraussetzungen zur Übernahme einer Garantie

 1. Rohstoffwirtschaftliche Förderungswürdigkeit

Als förderungswürdig erachtet werden Vorhaben, die der Erhöhung der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland mit Rohstoffen dienen. Voraussetzung hierbei ist, dass auf der Grundlage von langfristigen Lieferverträgen mit inländischen Abnehmern Rohstoffe nach Deutschland gebracht werden, an deren Bezug ein gesamtwirtschaftliches Interesse besteht.
 

2. Risikomäßige Vertretbarkeit

Die Übernahme einer UFK-Garantie muss für den Bund risikomäßig vertretbar sein, d. h. unter Berücksichtigung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers sowie im Hinblick auf die mit der Kreditgewährung verbundenen politischen Risiken muss eine berechtigte Aussicht auf eine schadenfreie Rückzahlung des gewährten Kredits bestehen.
 

3. Projektstruktur

Für eine Garantieübernahme in Betracht kommen nur Kredite zur Finanzierung technisch und kommerziell ausgereifter Vorhaben. Dabei muss die Gesamtfinanzierung des Einzelvorhabens gesichert sein. Weiterhin sollte die Kreditlaufzeit der wirtschaftlichen Natur des Vorhabens entsprechen. In Bezug auf die Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsauswirkungen des Projekts muss die Einhaltung international anerkannter Standards gewährleistet sein. Schließlich darf die Finanzierung nicht der Ablösung von Verpflichtungen aus in- oder ausländischen Liefer- und Leistungsgeschäften dienen (keine Finanzierung von Umschuldungen).

UFK-Garantie mit Verbriefungsgarantie

Eine UFK-Garantie kann auch mit einer Verbriefungsgarantie kombiniert werden. Die Verbriefungsgarantie erleichtert Banken dabei die externe Refinanzierung von auf Basis einer Finanzkreditdeckung abgesicherten Exportfinanzierungen, indem zugunsten des Refinanzierers bestimmte Deckungsverbesserungen vorgenommen werden.

Sie haben weitere Fragen zu UFK-Garantien?

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die UFK-Garantien zur Verfügung und führen Sie falls gewünscht Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.  

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