Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland
Die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung
Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite sind seit Jahrzehnten etablierte und bewährte Außenwirtschaftsförderinstrumente der Bundesregierung. Exportkreditgarantien ("Hermesdeckungen") sichern deutsche Exportgeschäfte und die sie finanzierenden Banken gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab. Investitionsgarantien sichern förderungswürdige deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gegen politische Risiken ab. Mit Garantien für Ungebundene Finanzkredite unterstützt die Bundesregierung förderungswürdige Rohstoffprojekte im Ausland. Diese drei Förderinstrumente tragen maßgeblich zu wirtschaftlichem Wachstum sowie der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
Exportkreditgarantien und Garantien für Ungebundene Finanzkredite werden im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland von der Euler Hermes Aktiengesellschaft bearbeitet, die Investitionsgarantien von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Ein besonderes Ziel ist die Unterstützung des Mittelstands. Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb zu gewährleisten bedeutet auch, die Nachhaltigkeit der Auslandsaktivitäten nicht aus den Augen zu verlieren.
Alle Förderinstrumente auf einem Blick
Absicherung und Finanzierung von Geschäften im Ausland
Die Angebote des Bundes zur Erschließung neuer Märkte
Die deutsche Exportwirtschaft als auch Rohstoffabnehmer werden von der Bundesregierung mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt. So können Banken und deutsche Unternehmen aus den verschiedensten Branchen die Förderinstrumente nutzen, um ihre Projekte international zu finanzieren und sie somit oftmals erst zu realisieren.