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26. Januar 2023

AGA-Report 337

EKG-Report
UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland

UFK-Garantien als Teil der deutschen Rohstoffstrategie 

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Bedeutung der Themen Rohstoffsicherung und Energieversorgung sowie Diversifizierung von Märkten und Lieferketten auch für die Außenwirtschaftsförderung unterstrichen. In diesem Kontext ist die Bedeutung der UFK-Garantien als Instrument zur Unterstützung von Rohstoff- und Transformationsprojekten gestiegen.

Seit 1961 dienen UFK-Garantien als Finanzkreditdeckung der Unterstützung der deutschen Industrie beim Bezug von Rohstoffen zur eigenen Verarbeitung.

UFK-Garantien sichern Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken ab und sind zentraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung.

Förderungswürdig ist der Rohstoffbezug, der durch einen langfristigen Abnahmevertrag zwischen einem ausländischen Produzenten oder Händler mit einem deutschen Abnehmer gesichert wird. „Ungebunden“ ist diese Bundesgarantie, weil sie im Gegenzug nicht – wie bei Exportkreditgarantien – an deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden ist.

Im vergangenen Jahr ist die Nachfrage nach UFK-Deckungen deutlich angestiegen. Verschiedene Projekte konnten erfolgreich umgesetzt werden, hierzu zählt u. a. die Finanzierung einer Batteriezellenfabrik in Ungarn sowie der Bezug von Flüssiggas. Darüber hinaus wurde für eine große Anzahl an Vorhaben, die sich noch in der Entwicklungsphase befinden, die Förderungswürdigkeit bestätigt. Dies umfasst Vorhaben im Zusammenhang mit dem Import von Kupfer, Nickel, Kobalt, Lithium, Batteriezellen und grünem Wasserstoff und zeigt somit die große Bandbreite des Anwendungsbereichs der UFK-Garantie.

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